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Gleichbehandlung von Personen in der Schweiz und in Liechtenstein
Am 1. Juni tritt die neue Personenverkehrsregelung zwischen Liechtenstein und der Schweiz in Kraft. Damit wird in beiden Ländern eine Gleichbehandlung mit den dort wohnhaften EU-Bürgern ge-währleistet. Positiv für das Gewerbe: Im Bereich der grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung gibt es künftig «gleich lange Spiesse».
Regierungschef Otmar Hasler freute sich am Mittwoch am wöchentlichen Mediengespräch der Regierung darüber, dass mit der Schweiz auch eine Gleichbehandlung im Bereich der zeitweiligen grenzüberschreitenden Dienstleistungen vereinbart werden konnte. Die neue Regelung basiert auf der Vaduzer Konvention vom 21. Juni 2001. Darin haben die EFTA-Partner unter anderem die sektoriellen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU auf die EFTA-Ebene übertragen. Da Liechtenstein im Bereich des EWR-Personenverkehrs eine Sonderlösung hat, musste in diesem Bereich auch mit der Schweiz eine spezielle Vereinbarung getroffen werden. Diese wurde in einem besonderen Protokoll vereinbart, in dem auch die stufenweise Umsetzung der Personenverkehrsregelung festgelegt ist.
Gleichstellung mit EU-Bürgern
Die erste Phase der Gleichbehandlung tritt am kommenden Sonntag in Kraft. Sie betrifft die Gleichbehandlung der bereits im anderen Vertragsstaat wohnhaften Staatsangehörigen. Liechtensteiner werden somit analog dem von der Schweiz mit der EU vereinbarten Freizügigkeitsabkommen gleichgestellt. Umgekehrt werden die in Liechtenstein wohnhaften Schweizer (rund 3800 Personen) den EWR-Bürgern gleichgestellt.
Die Vereinbarung betrifft grundsätzlich alle Lebensbereiche, soweit sie einen Bezug zur Freizügigkeit bzw. zum Personenverkehr aufweisen. Die Bestimmungen der Vereinbarung über die fremdenpolizeiliche Rechtsstellung der beiderseitigen Staatsangehörigen im anderen Vertragsstaat gelten weiterhin, soweit sie gegenüber der neuen Vereinbarung eine günstigere Regelung vorsehen.
Die zweite Phase betrifft dann die Gleichstellung von Schweizern und Liechtensteinern, die neu Wohnsitz im jeweils anderen Land nehmen wollen. Diese sollen dann den EWR-Staatsangehörigen ohne Wohnsitz in Liechtenstein respektive den EU- und EFTA-Staatsangehörigen ohne Wohnsitz in der Schweiz gleichgestellt werden. Diese Phase soll spätestens am 1. Juni 2005 in Kraft treten.
Der Landtag hat die Vaduzer Konvention und das entsprechende Protokoll im März des letzten Jahres einstimmig genehmigt. Das Abkommen sei wichtig für Liechtenstein und unterm Strich positiv, anerkannte damals auch die Opposition.
Quelle: Liechtensteiner Volksblatt, Schaan / Liechtenstein
Link: http://www.volksblatt.li
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