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Datenschutzbeauftragter kommt
15. März 2002

Landtag verabschiedet Datenschutzgesetz und beschliesst Stelle eines Datenschutzbeauftragten

Im Sinne des Schutzes der Privatsphäre von Personen und Institutionen hat der Landtag gestern das von Justizministerin Rita Kieber-Beck vorgelegte Datenschutzgesetz (DSG) einstimmig verabschiedet. Zugleich wurde die Stelle eines Datenschutzbeauftragten genehmigt.

Martin Frommelt

Bei der Weitergabe von personenbezogenen Daten wird man in Liechtenstein spätestens ab 1. August 2002 zurückhaltender sein müssen. Dann nämlich wird das gestern vom Landtag beschlossene Datenschutzgesetz in Kraft treten. Unbefugtes Bekanntgeben von schützenswerten Personendaten kann ins-künftig bis zu ein Jahr Gefängnis nach sich ziehen. Insgesamt lehnt sich die Vorlage sehr stark an das Schweizer Recht an.

Bereits 1994 war das Datenschutzgesetz erstmals im Landtag. Was unter der Regierung Frick in all den Jahren nicht möglich war, ging unter Justizministerin Rita Kieber-Beck keine zwölf Monate: Die Verabschiedung dieser Vorlage. Im Kern geht es um das Persönlichkeitsrecht von Personen, deren Daten verarbeitet respektive an Dritte weitergeleitet werden. Sehr viele Detail-Fragen dazu werden auf dem Verordnungsweg geregelt.

Datenschutzbeauftragter

Die Aufsicht obliegt einem Datenschutzbeauftragten sowie einer dreiköpfigen Datenschutzkommission, die dann über Empfehlung des Datenschutzbeauftragten entscheiden wird.

Einstimmig sprach sich der Landtag gestern für die Schaffung einer 100-Prozent-Stelle für einen Datenschutzbeauftragten aus. Dieser wird unabhängig und weisungsungebunden agieren können.

Nur eine neue Stelle

Unterschiedliche Meinungen herrschten im Landtag einzig über das 50-Prozent-Sekretariat des Datenschützers. Der Landtag folgte mit neun Stimmen dem Antrag des FBP-Abgeordneten Adrian Hasler, aus Kostengründen auf eine neue Stelle zu verzichten und stattdessen die Sekretariatsarbeiten über eine bereits bestehende Stelle in der Landesverwaltung abzuwickeln. Landtagspräsident Klaus Wanger (FBP) pflichtete diesem Ansinnen mit deutlichen Worten bei: «Es muss in der Landesverwaltung einfach möglich sein, eine Stelle zu finden, welche diese 50-Prozent-Stelle ausfüllen kann.»

Quelle: Liechtensteiner Volksblatt, Schaan, Fürstentum Liechtenstein
Link: http://www.volksblatt.li


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