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Regierung hat die Totalrevision des Sorgfaltspflichtgesetzes verabschiedet
Die Totalrevision des Sorgfaltspflichtgesetzes berücksichtigt auch die revidierten 40 FATF- Empfehlungen sowie acht besonderen Empfehlungen bezüglich Finanzierung des Terrorismus.
Von Günther Fritz
Wie Regierungschef Otmar Hasler anlässlich des gestrigen Mediengesprächs in Vaduz ausführte, wurde bei der Totalrevision des Sorgfaltspflichtgesetzes aus dem Jahre 2001 auch auf die Empfehlungen aus dem MONEYVAL- und IMF-Assess-ment Bedacht genommen. Der Landtag soll nach den Vorstellungen der Regierung die Totalrevision an der ersten Sitzung nach der Sommerpause in erster Lesung behandeln. Ziel ist die Inkraftsetzung per 1. Januar 2005.
Zweite EU-Geldwäsche- Richtlinie umgesetzt
Die letzte Revision des Sorgfaltspflichtgesetzes ist zwar erst im Jahre 2001 in Kraft getreten, doch die Erfahrungen im Zuge der «geänderten europäischen Vorgaben» hätten gezeigt, dass abermals eine Revision notwendig sei, sagte Regierungschef Otmar Hasler ges-tern in Vaduz. Um die Leis-tungsfähigkeit und Attraktivität des Finanzplatzes Liechtenstein zu steigern, bedürfe es einer Fortentwicklung und Modernisierung der Vorschriften im Sorgfaltspflichtbereich.
Ein wesentliches Ziel der Totalrevision des Sorgfaltspflichtgesetzes ist nach Auskunft des Regierungschefs die Umsetzung der Zweiten EU-Geldwäsche-Richtlinie. Darüber hinaus gehe es um die Schaffung eines modernen Gesetzes, das die neuesten Entwicklungen und internationalen Standards im Bereich Prävention von Geldwäscherei, organisierter Kriminalität und Terrorismusfinanzierung aufgreift.
«High level of compliance»
Regierungschef Otmar Hasler machte vor der Presse deutlich, dass Liechtenstein auch in Zukunft gezielt gegen Geldwäscherei, organisierte Kriminalität und Terrorismusfinanzierung vorgehen wolle. Vor diesem Hintergrund sei die Regierung bestrebt, den seitens des Internationalen Währungsfonds festgestellten «high level of compliance» im Bereich der Bekämpfung der Geldwäscherei, der organisierten Kriminalität sowie der Finanzierung des Terrorismus zu erhalten.
Die im Entwurf vorgesehene gesetzliche Ausgestaltung sieht gemäss Ausführungen von Regierungschef Otmar Hasler auch Änderungen vor, welche die Einhaltung der Vorschriften auf Anwenderseite erleichtern. Dies jedoch ohne dass qualitative Einbussen der Sorgfaltspflicht-Standards damit einhergingen. Vielmehr sei der Entwurf für ein neues Sorgfaltspflichtgesetz so ausgestaltet, dass eine gute Balance zwischen Effizienz und Umsetzbarkeit erreicht werde.
Hohe Akzeptanz auf dem Finanzplatz
Der Regierungschef betonte, dass die Vernehmlassung breit und ausführlich durchgeführt worden sei. Die Betroffenen seien ausserdem zweimal zu Gesprächen eingeladen worden. Vor diesem Hintergrund schätzt Regierungschef Otmar Hasler die Akzeptanz der Totalrevision des Sorgfaltspflichtgesetzes auf dem Finanzplatz selbst als sehr hoch ein. Dadurch könne das ehrgeizige Ziel, eine Vorlage für ein praktikables Sorgfaltspflichtgesetz zu schaffen, welches gleichzeitig den neuesten internationalen Standards entspricht, erreicht werden.
Wie weiter bei der Zinsertragsbesteuerung?
Das Zustandekommen des Zinsbesteuerungsabkommens zwischen Liechtenstein und der EU sei für den Finanzplatz positiv zu bewerten, erklärte Regierungschef Otmar Hasler auf Anfrage. Das Abkommen sei von der Regierung mittlerweile paraphiert worden. Nachdem es erst Mitte 2005 in Kraft trete, habe man für den Ratifikationsprozess die notwendige Zeit bekommen, um die Abklärungen bezüglich der innerstaatlichen Umsetzung mit hoher Sorgfalt zu treffen.
Wenn die Regierung dem Landtag den entsprechenden Bericht und Antrag unterbreite, sei es für ihn selbstverständlich, so der Regierungschef, dass dann die konkrete innerstaatliche Umsetzung bereits klar auf dem Tisch liegt.
Quelle: Liechtensteiner Vaterland, Vaduz / Liechtenstein
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