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In der ersten Jahreshälfte 2008 möchte Regierungschef Otmar Hasler die Neuausrichtung des Staatskirchenrechts in Vernehmlassung schicken. Parallel dazu sollen die Eigentumsverhältnisse zwischen Gemeinden und Kirche neu geregelt werden.
Von Günther Fritz
Die privilegierte Stellung der römisch-katholischen Kirche als «Landeskirche» und die dadurch entstandene Verflechtung mit dem Staat stammen aus einer Zeit, in der der Staat konfessionell geschlossen war. Aber auch in Liechtenstein haben sich die Gesellschaft und die religiöse Lebenswelt in den letzten Jahrzehnten stark verändert. Die neu vertretenen Religionsgemeinschaften stellen die Frage nach staatlichen Zuschüssen und gleichwertiger Behandlung. «Aus diesen Gründen erschien es der Regierung als zielführend, eine Gesamtreform anzustreben», sagte Regierungschef Otmar Hasler anlässlich der gestrigen Präsentation des von der Arbeitsgruppe «Staat und Kirche» in den letzten drei Jahren erarbeiteten Reformkonzeptes.
Zweifel am politischen Willen
Die im Jahr 2003 erweiterte Arbeitsgruppe «Staat und Kirche» setzt sich aus Vertretern der römisch-katholischen Kirche, der evangelisch-reformierten Kirche, der evangelisch-lutherischen Kirche sowie des Vereins für eine offene Kirche und der Regierung zusammen. Zur Zusammensetzung dieser Arbeitsgruppe erklärt Erzbischof Wolfgang Haas im Interview mit dem «Liechtensteiner Vaterland»: «Mir war von Anfang an schleierhaft, worin eine Entflechtung von Staat und Kirche bei unseren protestantischen oder orthodoxen Mitchristen oder im Zusammenhang mit dem ‹Verein für eine offene Kirche› oder gar mit anderen Religionen oder religiösen Vereinigungen bestehen soll.» Dazu der Erzbischof weiter: «Bei ernsthaft vorhandenem politischem Willen zu einer konsequenten Entflechtung von Staat und katholischer Kirche hätten die Verhandlungen schon längst mit der katholischen Kirche und nur mit ihr stattfinden können und sollen.»
Keine Sonderstellung mehr
Regierungschef Otmar Hasler erklärte hingegen an der Medienorientierung, dass die Zeit nun reif sei für eine institutionelle Trennung auf Verfassungs- und Gesetzesebene sowie eine vermögensrechtliche Entflechtung auf Gemeindeebene. Der Staat mit einer Bevölkerung, welche unterschiedlichen Religionen angehört und friedlich miteinander lebt, habe ein Interesse daran, sich neutral zu den einzelnen Religionen zu verhalten. Damit soll auch ein klares Signal abgegeben werden, dass Religionsfreiheit eben auch die Freiheit vom Staat bedeute. Es gehe dabei aber nicht um die Umwandlung in einen laizistischen Staat, betonte der Regierungschef mehrfach. Der Staat ziehe sich nicht vollständig aus der Beziehung mit der Kirche zurück, sondern werde die katholische Kirche auch künftig in vielerlei Hinsicht unterstützen. Aber er dürfe nicht in ihre inneren Verhältnisse eingreifen.
Die Stellung der römisch-katholischen Kirche als «Landeskirche» wird verschwinden. Neu werden die römisch-katholische Kirche, die evangelisch-reformierte Kirche und die evangelisch-lutherische Kirche zu öffentlich-rechtlich anerkannten Religionsgemeinschaften. Andere Religionsgemeinschaften können bei Nachweis von gewissen Kriterien – wie gesellschaftliche Bedeutung oder Respektierung des Religionsfriedens und der staatlichen Rechtsordnung – ebenfalls diesen Status erhalten.
Eigenes Finanzierungsmodell
Erzbischof Wolfgang Haas und Erbprinz Alois sprechen sich für die Einführung einer Mandatssteuer nach italienischem Vorbild aus. Das bedeutet, dass man selber entscheiden kann, ob man einen Teil seiner heute schon zu zahlenden Steuer seiner Religionsgemeinschaft widmen möchte oder einem anderen guten Zweck. Regierungschef Otmar Hasler stellte gestern hingegen «ein nahe an die Mandatssteuer kommendes Modell» einer «Teilzweckbindung» vor. Konkret bedeutet dies, dass der Steuerzahler künftig entscheiden kann, ob er einen Teil seiner Vermögens- und Erwerbssteuer einer anerkannten Religionsgemeinschaft zukommen lassen will oder nicht. Jene Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, welche dies nicht wollen, überlassen auch diesen Steuerbetrag dem Land und den Gemeinden für den allgemeinen Haushalt. Diese von Regierungschef Otmar Hasler als «Konzept der freiwilligen Zuwendung» bezeichnete Lösung hält Erbprinz Alois für weniger sinnvoll. Nichtgewidmete Steueranteile sollten nach Ansicht des Erbprinzen nicht einfach der Wohngemeinde oder dem Land zufallen, sondern als Alternative einem guten Zweck. Nach Auffassung des Stellvertreters des Landesfürsten könnte sonst leicht zwischen den Kirchen und Gemeinden der Vorwurf entstehen, dass Druck ausgeübt werde, damit die Steueranteile in die eine oder andere Richtung gewidmet werden. Regierungschef Otmar Hasler sieht diese Gefahr nicht. Beim Vorschlag der Arbeitsgruppe handle es sich ausdrücklich um eine «kirchenfreundliche Regelung» und eben um eine eigene liechtensteinische Lösung.
Quelle: Liechtensteiner Vaterland, Vaduz / Liechtenstein
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