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Nach dem Schlossgespräch: Die jetzt diskutierten beiden Wege für eine Verfassungslösung
Ob Volksinitiative oder Weiterbehandlung im Landtag: In der Verfassungsfrage wird sich nun vermutlich im ersten Halbjahr 2003 das Volk an der Abstimmungsurne dazu äussern können.
Martin Frommelt
«Wir sind sehr glücklich, dass es auch die Verfassungskommission so gesehen hat, dass jetzt eine Entscheidung getroffen wird», sagte S.D. Erbprinz Alois am Montagabend nach dem allseits als konstruktiv bezeichneten Gespräch zwischen Fürstenhaus und Verfassungskommission. Spätestens am 15. August soll das Volk wissen, ob die Entscheidung via Landtag oder Volksinitiative fallen soll. Wir haben gestern abgeklärt, wie diese beiden Wege konkret aussehen.
Wie läuft Initiative ab?
Wenn sich beim nächsten Treffen zwischen Fürstenhaus und Verfassungskommission herausstellt, dass eine Lösung über den Landtag, sprich das geforderte Quorum von 19 Abgeordnetenstimmen, als nicht realistisch erscheint, dann geht das Fürstenhaus den Weg über eine Volksinitiative.
Die Initiative muss bei der Regierung angemeldet werden, die dann dem Landtag zwecks Vorprüfung einen Bericht und Antrag vorlegt. Die Vorprüfung durch den Landtag könnte frühestens im September erfolgen. Dabei geht es allerdings nur um eine formelle und nicht um eine inhaltliche Prüfung. Wenn die Vorprüfung positiv ausfällt, wovon ausgegangen wird, beginnt die sechswöchige Frist, um die für eine Verfassungsinitiative nötigen 1500 Unterschriften zu sammeln.
Kommt die Initiative zustande, wird sie bei der Regierung eingereicht, die dann einen Bericht und Antrag zuhanden des Landtages verfasst. Bei der zweiten Behandlung im Landtag kann dieser nun auch inhaltlich dazu Stellung nehmen. Weil es sich jedoch um eine Volksinitiative handelt, kann der Landtag keine Änderungen vornehmen. Stimmt der Landtag der Initiative zu, dann kann er sich für eine Volksabstimmung aussprechen. Lehnt der Landtag die Initiative ab, dann muss er eine Abstimmung beschliessen. Vom heutigen Standpunkt aus gesehen, würde diese Volksabstimmung gegen Mitte 2003 stattfinden.
Weg über Landtag
Einigen sich Fürstenhaus und Verfassungskommission am 2. August darauf, mit ihrem gemeinsam erarbeiteten Verfassungsentwurf in den Landtag zu gehen, könnte diese zweite Lesung im September stattfinden. Hier wird beraten und dann jeweils artikelweise abgestimmt und anschliessend in der dritten Lesung die entscheidende Schlussabstimmung durchgeführt. Bei Zustimmung von mindestens drei Vierteln der Abgeordneten braucht es eine dritte Landtagssitzung, in der nochmals mindestens 19 Stimmen nötig sind. Ist dies der Fall, dann dürfte der Landtag wohl eine Volksabstimmung beschliessen. Auch hier könnte die Abstimmung dann gegen Mitte 2003 stattfinden. Sollte das nötige Quorum im Landtag nicht zusammenkommen, dann dürfte wohl eine Volksinitiative lanciert werden.
Quelle: Liechtensteiner Volksblatt
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