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Rechtshilfeabkommen mit USA unterzeichnet - Liechtenstein gewinnt mächtigsten Verbündeten der Welt
Das mächtigste Land der Welt steht auf Liechtensteins Seite. Mit der Unterzeichnung des Rechtshilfevertrags zwischen den USA und Liechtenstein wurde gestern ein neues Kapitel in den bilateralen Beziehungen zwischen den beiden «ungleichen» Ländern aufgeschlagen.
Wolfgang Zechner
Die tragischen Ereignisse vom 11. September 2001 haben die politische Bedeutung eines Rechtshilfevertrages dramatisch erhöht. Das erklärte Ziel der amerikanischen Politik seither ist es, mit allen wichtigen Finanz- und Wirtschaftszentren Rechtshilfeverträge abzuschliessen - so auch mit Liechtenstein.
Das gestern unterzeichnete Rechtshilfeabkommen ist das Ergebnis zweier intensiver Verhandlungsrunden: vom 10. bis 12. April 2001 in Washington und vom 4. bis 6. Februar 2002 in Vaduz. Nach zähen Verhandlungen, konnte die liechtensteinische Delegation unter der Leitung von Seiner Durchlaucht Prinz Nikolaus von und zu Liechtenstein schliesslich einen tragfähigen Kompromiss aushandeln.
Einen Kompromiss, der sowohl in den USA als auch in Liechtenstein mit Wohlwollen aufgenommen wurde. Wohlwollen, dass auch bei der gestrigen Vertragsunterzeichnung im Landtagssal in den Gesichtern aller Beteiligten abzulesen war. Mercer Reynolds, der US-Botschafter in der Schweiz, unterzeichnete den Vertrag für die USA. Der ranghohe Diplomat lobte Liechtenstein und bezeichnete den Vertrag als «Instrument zur Vertiefung unserer politischen Beziehungen.» Schon als Mittel zur Blockierung der Finanzierung von terroristischen Gruppen habe der Vertrag höchste bedeutung, bekräftigte Reynolds. Der US-Diplomat sieht in dem Rechtshilfeabkommen auch einen handfesten Standortvorteil: «Das Abkommen von heute führt Liechtenstein einen Schritt weiter im Kreis derjenigen Zentren, wo Investoren mit Vertrauen Geschäfte tätigen. Für Mercier, immerhin ein Vertreter des offiziellen Amerikas ist klar: «Liechtenstein hat seine Rolle als ein führendes Finanzzentrum bestätigt, das die Anerkennung der internationalen Gemeinschaft verdient.»
Grosser aussenpolitischer Erfolg
Auch der liechtensteinische Unterzeichner, Regierungschef Otmar Hasler, zeigte sich sichtlich zufrieden: «Der Vertrag ist ein Beleg für den gegenseitigen Respekt unterschiedlicher Rechtssysteme, trotz eines grossen Unterschieds in Bezug auf die geographische Grösse und die politische Macht.» Hasler weiss natürlich, dass gerade in Zeiten wie diesen, die USA dankbar für jedwede Unterstützung im Kampf gegen die Terrorfinanzierung sind. Und mit diesem Rechtshilfeabkommen kann die Regierung Hasler ihren vielleicht grössten aussenpolitischen Erfolg vorweisen: Das Vertrauen und die Partnerschaft des mächtigsten Staates der Erde wurde gewonnen. Eine Partnerschaft, der vor allem im Lichte des internationalen Drucks auf den Finanzplatz bald eine immense Bedeutung zukommen könnte.
Der Vertrag im Detail
Der Vertrag über die Rechtshilfe in Strafsachen sieht die Leistung umfassender Rechtshilfe zwischen den Vertragsstaaten vor. Er trägt den Besonderheiten der beiden Rechtssysteme Rechnung. Von besonderer Bedeutung ist für Liechtenstein die konkrete Ausgestaltung der Rechtshilfe in Fiskalsachen. Das liechtensteinische Recht unterscheidet sowohl bei den indirekten wie auch bei den direkten Steuern zwischen Steuerhinterziehung, die von der Steuerverwaltung geahndet wird, und Steuerbetrug, der strafgerichtlich durch die Justizbehörden verfolgt wird. Gemäss geltendem liechtensteinischen Gesetz wird bisher in Fiskalstrafsachen keine Rechtshilfe geleistet. Vorbehalten bleiben Staatsverträge, wie etwa das gegenständliche liechtensteinisch-amerikanische Rechtshilfeabkommen. Gegenstand dieses Abkommens ist ausschliesslich der Steuerbetrug, wie er in Anlehnung an den Steuerbetrugstatbestand im liechtensteinischen Steuergesetz definiert wird. Im Rechtshilfeabkommen mit den USA einigte man sich auf ein pragmatisches Modell, welches die Unterschiedlichkeiten beider Steuersysteme und die Abgrenzung von Steuerhinterziehung und Steuerbetrug berücksichtigt.
Quelle: Liecht.Volksblatt
Link: http://www.volksblatt.li
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