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So nannte die namhafte und international tätige Doyen des österreichischen Zivilrechtsmediationsgesetzes Susanne Kleindienst-Passweg an der Veranstaltung die Triage zwischen den Vertretern des Rechtssystems, den Sachverständigen und den Mediatoren.
Nicht die Konkurrenz um Parteien, ist die langjährige Richterin und eingetragene Mediatorin am Bundesgericht Donaustadt/Wien überzeugt, ist wichtig, sondern die Wertsicherung und Nachhaltigkeit der Konfliktlösung. Insbesondere die Nachhaltigkeit ist es, die eine langfristige Klientenbindung fördert. Diese Wertsteigerung aus Klientensicht konnte auch Rechtsanwalt Helmut Schwärzler bestätigen, der in seinem Vortrag «Anwalt und Mediation» immer wieder betonte, dass ein Richter oder eine Richterin nie den Beteiligten eines Gerichtsverfahrens das geben könne, was diese eigentlich wollen. Geht es doch in einem Konflikt immer um Verletztheit und mangelnde Wertschätzung. Und in einer Mediation immer um das Hinterfragen der gegenseitigen Interessen und Bedürfnisse der Parteien und damit um persönlichen Respekt und Wertschätzung. Nur so könne eine nachhaltige Konfliktlösung stattfinden. Das kam auch im Vortrag von Rechtsanwalt Stefan Ritter deutlich zum Ausdruck. Ein weiteres Votum für eine echte Verankerung der Mediation im liechtensteinischen Rechtssystem war Ritters Hinweis auf die deutliche Reduktion von Verfahrenskosten, die effiziente und schnellere Erledigung von Verfahren wie auch die unbürokratische und terminliche Flexibilität einer Mediation.
Nachhaltige Konfliktlösungen
Regierungsrätin Aurelia Frick, die als Vertreterin der Regierung das Patronat dieser Tagung übernommen hatte, sprach in der Grussbotschaft ihren Wunsch aus, die Mediationsszene möge doch mit den österreichischen und schweizerischen Entwicklungen Schritt halten, wo die Mediation bereits in verschiedenen Gesetzen konkret verankert sei und mit bemerkenswertem Erfolg vor allem im familienrechtlichen und Wirtschaftsbereich angewandt wird. Sie wies dabei auf den oft vernachlässigten Art. 18 ZMG hin, der explizit die Fristenhemmung von Zivilrechtsverfahren im Falle einer Mediation regelt.
Blick in die Zukunft
Das strukturierte Verfahren einer Mediation unterscheidet sich von der Vermittleramtstätigkeit, sie ist auch anders als das Aushandeln eines anwaltlichen Vergleichs. Mediation ist ein eigenständiges Instrument der Konfliktbewältigung. Und dies nicht nur im juristischen Alltag des Richters und der Anwaltschaft.
Die gestrige Fachtagung, die zum ersten Mal in einem derartigen Rahmen das sinnvolle Zusammenspiel von Richtern, Rechtsanwälten und Mediatoren aufzeigte, leistete in den Augen aller Beteiligter einen sinnvollen Beitrag zur Information über das Mediationsverfahren aus verschiedenen Perspektiven. Die Zusammenarbeit von Ressort Justiz, Rechtsanwaltskammer und Verein für Mediation (www.vml.li) hat einen wesentlichen Impuls hierzu geleistet. (pd)
Quelle: Liechtensteiner Vaterland, Vaduz, Fürstentum Liechtenstein
Link: http://www.vaterland.li
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