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Staatsfeiertag im Zeichen der Verfassungsdiskussion
15. August 2002

Einen Tag vor dem Staatsfeiertag geben die 28 Beschwerdeführer ihre Identität bekannt. Gleichzeitig erklären sich 121 Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner solidarisch mit der von den zwölf ehemaligen Parlamentariern veröffentlichten Position zum Verfassungskonflikt.

Von Günther Fritz

«Die Feierlichkeiten zum Staatsfeiertag sollen die Besinnung auf die staatlichen Grundwerte fördern und das Bewusstsein der Zusammengehörigkeit stärken.» So steht es im Gesetz über den Staatsfeiertag aus dem Jahre 1990.

Bewusstsein der Zusammengehörigkeit?

Die Ansprachen von Fürst Hans-Adam II. und Landtagspräsident Klaus Wanger zum Staatsfeiertag 2002 sowie die Reaktionen darauf werden sich zweifellos auf die staatlichen Grundwerte fokussieren. Uneins wird man sich jedoch in der Bevölkerung darüber sein, ob die staatlichen Grundwerte künftig so ausgewogen als möglich, mehr monarchistisch oder demokratisch ausgerichtet werden sollen. Im Hinblick auf den Staatsfeiertag 2002 steht jedenfalls eines fest: Die Auseinandersetzung mit der Volksinitiative des Fürstenhauses vom 2. August wird kaum dazu geeignet sein, das Bewusstsein der Zusammengehörigkeit zu stärken. Dies beweisen die bisherigen Reaktionen auf die von Fürst Hans-Adam II. und Erbprinz Alois eingereichte Volksinitiative und die Ankündigung von Regierungschef Otmar Hasler, die Regierungsvorlage zurückziehen zu wollen.

Kein breiter Konses in Sicht

Gegen den Abbruch des parlamentarischen Prozesses haben sich am vergangenen Samstag zwölf ehemalige Landtagsabgeordnete ausgesprochen und erklärt, dass dieses Vorgehen die Achtung vor demokratischen Institutionen vermissen lasse. In einem heute publizierten Inserat (Seite 12) erklären sich 121 Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner solidarisch mit der Position der zwölf ehemaligen Abgeordneten: «Die Verfassung soll, wie am 20. Dezember begonnen, weiterhin im Parlament öffentlich diskutiert werden. Dafür haben wir unsere Volksvertreter gewählt!» Der freie Meinungsbildungsprozess dürfe und müsse vom Landtag als oberstem demokratischen Forum in Liechtenstein gerade in der Frage des Grundgesetzes beispielhaft wahrgenommen werden.

Ebenfalls in der heutigen Ausgabe treten die 28 Bürgerinnen und Bürger aus ihrer Anonymität heraus und begründen ihre Abstimmungsbeschwerde gegen die Volksinitiative des Fürstenhauses. Durch die Verknüpfung dieser Initiative mit der Wohnsitzfrage sei eine sachliche Diskussion über die Verfassungsänderungsvorschläge und damit eine freie Abstimmung nicht möglich.

Quelle: Liechtensteiner Vaterland
Link: http://www.vaterland.li


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