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Memorandum veröffentlicht - Fürstenhaus bezeichnet Behauptungen als nicht richtig
Die Verfassungsinitiative soll laut Medienmitteilung des «Demokratie-Sekretariats» (DeSe) nicht mit Europarats-Standards vereinbar sein. Nach Ansicht des Fürstenhauses entspricht diese Behauptung nicht den Tatsachen. Auch die Regierung kam in ihrer Vorlage vom November 2001 zum Ergebnis, dass keine völkerrechtlichen Verpflichtungen verletzt werden.
Martin Frommelt
In einem Memorandum zu-handen des DeSe schreiben die drei Rechtswissenschaftler Ge-rard Batliner (Eschen), Herbert Wille (Balzers) und Andreas Kley (Bern), dass der von Landtagskommission und Fürstenhaus vereinbarte Verfassungstext «in entscheidenden Punkten nicht dem Statut und den Standards des Europarates und der Europäischen Menschenrechtskommission (EMRK) vereinbar» sei. Im Wesentlichen werden die Vorbehalte wiederholt, die Gerard Batliner bereits in seinem im August 2001 veröffentlichten Diskussionsbeitrag moniert hat.
Im Memorandum werden sieben Punkte kritisiert: Der Fürst unterliege keiner Gerichtsbarkeit, ausserdem würde die Demokratie durch Hausgesetz, Vetorecht, Notstandsrecht und Streichung von Art. 112 (betr. StGH) in Frage gestellt oder gar ausgeschaltet. Kritisiert wird weiters die beherrschende Stellung des Fürsten bei der Richterbestellung sowie die Möglichkeit, die Regierung nach Belieben zu entlassen.
Völkerrechtskonform
Nach Ansicht des Fürstenhauses kann dieses Memorandum «nicht in Frage stellen, dass die bestehende Verfassung und auch die vorgeschlagene Verfassungsrevision in vollem Umfang dem Völkerrecht entspricht». In ihrer Stellungnahme weisen Landesfürst und Erbprinz darauf hin, dass die geäusserte Kritik sich in den wesentlichen Punkten gegen die bestehende Verfassung richte: «Kritisiert wird das Vetorecht des Fürsten, das Notrecht oder das derzeit nur dem Fürsten zustehende Recht, der Regierung das Vertrauen zu entziehen. Für die fragwürdige Politik der Gegner einer Verfassungsrevision ist es bezeichnend, dass sie einerseits behaupten, die Verfassung von 1921 zu verteidigen, andererseits aber wesentliche Punkte der heutigen Verfassung als völkerrechtswidrig bezeichnen.»
Nicht völkerrechtswidrig
Regierungschef Otmar Hasler wollte das Memorandum gestern in Wahrung des Grundsatzes der Freiheit von Lehre und Forschung nicht kommentieren. Zugleich jedoch verwies er auf den im letzten Dezember im Landtag behandelten Regierungsbericht, in welchem die Regierung ihre Rechtsmeinung, wonach der Verfassungsvorschlag nicht völkerrechtswidrig ist, begründet.
Erneute Überprüfung
Die Frage der Völkerrechtskonformität ist auch Gegenstand der derzeitigen Überprüfung durch die Regierung im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Vorprüfung der Ini-tiative und der Behandlung der eingereichten Abstimmungsbeschwerde. Für die Entscheidung über die Völkerrechtskonformität der Initiative ist der Landtag zuständig. Es wird damit gerechnet, dass der Landtag sich vermutlich in seiner Oktober-Sitzung mit dem entsprechenden Bericht befassen wird.
Regierungschef Otmar Hasler bekräftigte gestern erneut seine Überzeugung, dass die Entscheidung über die Verfassungsinitiative nicht auf gerichtlichem Weg, sondern auf dem politischen Weg einer Volksabstimmung gelöst werden soll.
Quelle: Liechtensteiner Volksblatt
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